Arbeitsmedizin, ehrlich eingeordnet.
Wir erbringen keine ärztlichen Leistungen. Bei Bedarf können wir den Kontakt zu einem Arbeitsmediziner herstellen, sofern freie Kapazitäten bestehen. Die Beauftragung und die ärztlichen Leistungen erfolgen direkt zwischen dem Betrieb und dem Arzt.
Untersuchungen und ärztliche Beurteilungen erfolgen ausschließlich durch die vom Betrieb beauftragten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Wir unterstützen bei Vorbereitung, Fristenübersicht, Terminabstimmung und organisatorischer Nachverfolgung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebsärztliche Betreuung müssen im Betrieb organisiert werden. Im Alltag entstehen dabei schnell offene Fristen, unklare Zuständigkeiten und Abstimmungsbedarf. Die Grundlage liegt oft in der Gefährdungsbeurteilung. Dort zeigt sich, welche Tätigkeiten, Belastungen oder Gefährdungen relevant sind. Daraus können arbeitsmedizinische Vorsorgen erforderlich werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge bedeutet: Beschäftigte werden je nach Tätigkeit ärztlich beraten. Soweit für die Beratung erforderlich, kommt eine Untersuchung hinzu, die Beschäftigte ablehnen können. Je nach Tätigkeit muss der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen oder anbieten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist Beschäftigten außerdem Wunschvorsorge zu ermöglichen.
Betrieb und betriebsärztliche Betreuung brauchen oft unterschiedliche Informationen. Wir ordnen Tätigkeiten, Unterlagen und offene Fragen so, dass die ärztliche Seite gezielter arbeiten kann.
Vorsorgen dürfen nicht zufällig laufen. Wir helfen beim Aufbau einer Übersicht über betroffene Tätigkeiten, Mitarbeitendengruppen, Terminstand und nächste Schritte.
Gefährdungsbeurteilungen, Tätigkeitsbeschreibungen und Informationen zu Belastungen liegen oft verstreut. Wir bündeln, was organisatorisch gebraucht wird.
Zwischen Betrieb, Beschäftigten und betriebsärztlicher Betreuung entstehen schnell Rückfragen. Wir helfen, die organisatorische Abstimmung sauber vorzubereiten und nachvollziehbar zu halten.
Nein. Untersuchungen und ärztliche Beurteilungen erfolgen ausschließlich durch die von Ihnen beauftragten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Wir unterstützen organisatorisch bei Vorbereitung, Fristenübersicht und Terminabstimmung. Medizinische Befunde oder Diagnosen verwalten wir nicht.
Die betriebsärztliche Betreuung beauftragen Sie selbst, denn ärztliche Leistungen erbringen wir nicht. Wenn Sie noch niemanden haben, stellen wir bei Bedarf den Kontakt zu einem Arbeitsmediziner her, der freie Kapazitäten hat. Den Vertrag schließen Sie dann direkt mit dem Arzt. Die organisatorische Seite, etwa Vorbereitung, Fristenübersicht und Terminabstimmung, übernehmen wir.
Sie haben Fragen?
In 30 Minuten am Telefon klären wir die ersten Schritte.