Arbeitssicherheit

Danach wissen Sie, was zu tun ist.

Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz scheitert selten am guten Willen. Meist fehlt im Alltag jemand, der Unterlagen, Fristen, Zuständigkeiten und offene Maßnahmen zusammenhält. Dann wird aus kleinen Lücken ein unübersichtlicher Bestand. Eine Maschine kommt dazu, Mitarbeitende wechseln, das Lager zieht um und alte Unterweisungen passen nicht mehr. Spätestens vor einem Audit oder einer Prüfung beginnt die Sucherei.

Wir klären mit Ihnen, was vorhanden ist, was nicht mehr passt und welche Themen zuerst dran sind.
So entsteht eine Arbeitsgrundlage, die im Betrieb genutzt werden kann. Auf Wunsch übernehmen wir die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Leistungsübersicht

  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen
  • Begehungen
  • Maßnahmenverfolgung
  • Dokumentationsstruktur

Typische Situationen

Die gewachsene Ablage

Unterlagen liegen in Ordnern, alten Dateien und verschiedenen Versionen. Dadurch weiß niemand sicher, was aktuell gilt. Wir sortieren den Bestand und trennen brauchbare Unterlagen von alten oder doppelten Dokumenten.

Das anstehende Audit

Ein Kunde, Auditor oder Prüfer kündigt sich an. Plötzlich fehlen Nachweise oder Zuständigkeiten bleiben unklar. Wir bewerten, welche Lücken wirklich relevant sind und welche Punkte zuerst erledigt werden sollten.

Der Betrieb ist gewachsen

Aus wenigen Mitarbeitenden wurden mehrere Teams. Neue Tätigkeiten, Maschinen oder Standorte kamen dazu. Wir übertragen diese Realität in klare Unterlagen, Zuständigkeiten und Maßnahmen.

Niemand fühlt sich zuständig

Jeder weiß, dass Arbeitsschutz wichtig ist, aber keiner hält den Gesamtstand nach.
Wir klären Rollen: Wer meldet Änderungen? Wer organisiert Unterweisungen? Wer prüft offene Maßnahmen?

Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit

Wir unterstützen Sie fachlich bei Gefährdungsbeurteilungen, führen Begehungen durch, wirken bei Unterweisungen mit und verfolgen Maßnahmen nach, auf Wunsch als laufende Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz und der für Ihren Betrieb geltenden DGUV Vorschrift 2. Die Verantwortung als Arbeitgeber, auch für die Gefährdungsbeurteilung, bleibt bei Ihnen. Wir sorgen dafür, dass Sie sie auf klarer Grundlage wahrnehmen können.

Sobald Sie Beschäftigte haben, muss die sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein. Ob dafür eine Fachkraft bestellt wird oder ein alternatives Betreuungsmodell in Frage kommt, hängt unter anderem von Branche, Beschäftigtenzahl und Unfallversicherungsträger ab. Wir ordnen für Sie ein, was bei Ihnen gilt.

Meistens nicht. Wir sehen uns Ihre vorhandenen Unterlagen an und zeigen Ihnen, was noch passt, was veraltet ist und was fehlt. Brauchbares bleibt, bei Veraltetem beraten wir, wie Sie es anpassen. Die Gefährdungsbeurteilung selbst verantworten Sie als Arbeitgeber, wir arbeiten Ihnen fachlich zu.

Die Kosten richten sich nach Betriebsgröße, Branche, Gefährdungen und Betreuungsumfang. Nach Klärung Ihres Bedarfs erhalten Sie ein individuelles schriftliches Angebot.

Die laufende Betreuung vereinbaren wir in der Regel als Jahresvertrag. Auf Wunsch sprechen wir auch andere Laufzeiten ab.

In 30 Minuten am Telefon klären wir die ersten Schritte.

Alexandra Maier

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Daniel Maier

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!